von Florian Eder und Gabriel Rinaldi
Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Platz der Republik:
Nächste Woche hat das Bundesverfassungsgericht erneut die Chance, die Bundespolitik mitzugestalten: Am Dienstag wird es sein Urteil in der Frage fällen, in welchem Umfang die Bundestagswahl 2021 in Berlin wiederholt werden muss. Es wird Deutschland auf eine Zeitreise in die Vergangenheit schicken, bei gegenwärtigem Wissensstand und Erfahrungsschatz.Wiederholungs-Wirbel: Die Plakate sind gedruckt, der Wahlkampf ist geplant, der Termin steht schon mit Bleistift im Kalender für den 11. Februar. Die Frage, auf die es für die Parteien ankommt: Wie radikal fällt das Urteil aus? Die realistischen Möglichkeiten reichen von einer erneuten Abgabe der Zweitstimme in einigen Wahlbezirken bis zu einer kompletten Wiederholung. In jedem Falle gilt: dieselben Listen und dieselben Kandidaten wie im Herbst 2021, nur in der politischen Umwelt des Jahres 2024.Zurück in die Zukunft: Die Wählerinnen und Wähler der Regierungsparteien wissen längst, was aus ihrer Stimme wird und für welche Politik sie genutzt wird. Die der CDU, dass sie nicht Kanzler werden. Und die Berliner Abgeordneten der Linkspartei würden für ihre Nemesis Wahlkampf machen und um den Fraktionsstatus kämpfen, im Wissen, dass sie ihn im Dezember 2023 aufgeben müssen.
Es ist Berlin, was will man machen: Die Bundeshauptstadt vermochte es damals nicht, eine verfassungsgemäße Wahl zu organisieren. Die damals regierende Koalition nahm ihr Versagen mit jenem Schulterzucken hin, mit dem man hier noch jede Ungeheuerlichkeit kommentiert: Dit is Berlin, was stellt Ihr Euch an.