Durchbruch beim Digitale-Dienste-Gesetz
Von Laurenz Gehrke, Matthias Punz und Gabriel Rinaldi
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Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Von Laurenz Gehrke, Matthias Punz und Gabriel Rinaldi
Die Anbieter digitaler Dienste, die aufgrund ihrer Größe schon seit Ende August den Digital Services Act (DSA) umsetzen müssen, tun das aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV) nicht immer zufriedenstellend. Die Verbraucherschützer haben den 100. Tag seit Inkrafttreten des DSA für „sehr große Online-Plattformen“ (VLOP) und „sehr große Online-Suchmaschinen“ (VLOSE) zum Anlass genommen, eine entsprechende Studie zu veröffentlichen, in der sie einiges zu beanstanden haben. Willkommen bei Prime! Im Hinblick auf Artikel 25 des DSA, zum Beispiel, dem Verbot „manipulativer oder täuschender Praktiken“, gibt es eine Rüge für vier der vier untersuchten Anbieter – Amazon, Booking, Google Shopping und Youtube. Die Kritik: Sie gestalteten die Oberflächen ihrer Webseiten so, dass Verbraucher nach Ansicht des VZBV „getäuscht, manipuliert oder anderweitig an einer freien Entscheidung gehindert werden können“, heißt es in dem Report. Während des Bestellprozesses behelfe sich demnach etwa Amazon mit „auffälliger gelber Farbe“, um Kunden dazu zu bringen, das kostenpflichtige Abonnement Amazon Prime abzuschließen, anstatt den Kauf ohne diese zusätzliche Transaktion abzuschließen.
Bleiben Sie doch noch ein bisschen: Beenden, Verlassen oder Löschen hingegen werde mitunter erschwert. „Drei der vier geprüften Anbieter gestalten die Beendigung eines Service bzw. die Löschung eines Kontos schwieriger als die Anmeldung bzw. Erstellung“, schreiben die Verbraucherschützer. Dabei sei es beliebt unter den Anbietern, auf „Klickmüdigkeit“ zu setzen, also die berechtigte Annahme, dass Nutzer irgendwann einfach aufgeben, wenn sie sich durch zu viele Menüs und Unterpunkte klicken müssen, um die ursprüngliche geplante Handlung zu vollenden.
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Cornelia Schwarzmüller
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