Es bleibt bei der Orientierung am schwedischen Modell. Im Gesetzentwurf für das neue Wehrdienstgesetz heißt es, er basiere zunächst auf Freiwilligkeit und enthalte „mit der für Männer verpflichtenden Bereitschaftserklärung und der Wiedereinführung der Musterung von vorneherein aber auch verpflichtende Elemente“. Das berichtet der Spiegel, dem das Papier vorliegt. Die Bundesregierung soll aber auch Befugnisse erhalten, die darüber hinaus gehen.
Option zur Wehrpflicht: Demnach kann sie mit Zustimmung des Bundestages die „verpflichtende Heranziehung von Wehrpflichtigen“ veranlassen, wenn die „verteidigungspolitische Lage dies erfordert“ und die neuen Maßnahmen nicht rechtzeitig zu genügend freiwilligen Bewerbungen führen. Eine Einberufung soll dann möglich sein, wenn die verteidigungspolitische Lage „einen kurzfristigen Aufwuchs der Streitkräfte zwingend erfordert, der auf freiwilliger Grundlage nicht erreichbar ist“.
Abwägungsfrage: Eine verpflichtende Einziehung wäre nicht länger davon abhängig, dass der Spannungs- oder Konfliktfall ausgerufen wird. Vielmehr wäre sie damit eine Abwägungsfrage von Bundesregierung und Bundestag. Zu den Zahlen: Die Bundeswehr soll einen Friedensumfang von 203 000 Soldatinnen und Soldaten haben, derzeit sind es rund 181 000. Das neue Gesetz soll Ende August ins Kabinett und zum Jahreswechsel in Kraft treten.
Bereits bekannt: Männer müssen künftig einen Fragebogen ausfüllen und dabei ihr Interesse an einem Wehrdienst angeben – Frauen dürfen diesen Bogen freiwillig ausfüllen. Alle Jugendlichen, die nach dem 31. Dezember 2007 geboren sind, bekommen dann Post. Die Musterung soll dann 2027 folgen, da erst einmal Strukturen aufgebaut werden müssen. Diese soll nicht mehr zwingend eine ärztliche Untersuchung beinhalten wie vor der Aussetzung.
Bessere Bezahlung: Laut des Berichts soll der Gesetzentwurf sicherstellen, dass Kriegsdienstverweigerer einen entsprechenden „Zivildienst außerhalb der Bundeswehr als Ersatzdienst“ leisten können. Das soll aber nur dann greifen, wenn der Bundestag zuvor beschließt, verpflichtend einzuberufen. Der neue Wehrdienst soll attraktiver werden: Alle befristet dienenden Soldatinnen und Soldaten werden demnach künftig als Soldaten auf Zeit berufen, was ihnen eine bessere Bezahlung bringt. Für den neuen Wehrdienst wären das dem Vernehmen nach über 2000 Euro netto.