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Briefing

Platz der Republik,

Die Ergebnisse des Koalitionsausschusses

Guten Morgen. Die US-Administration hat einen teilweisen Lieferstopp für bereits zugesagte Waffen an die Ukraine angeordnet. Kyiv bestellte nach Bekanntwerden der Maßnahme den stellvertretenden US-Botschaftsleiter ein. Die Nachrichten aus Washington kommen für die Ukraine zur Unzeit: Russland hat die Luftangriffe in den vergangenen Wochen massiv verstärkt – ausgerechnet jetzt streichen die USA die Lieferungen von Patriot-Luftabwehrraketen.

Europa ist jetzt gefragt – und Deutschland als neuer zentraler Unterstützer, was auch Außenminister Johann Wadephul (CDU) auf seiner Antrittsreise in Kyiv betont hat. Deutschland müsse sich „darauf einstellen, dass wir mehr gefordert werden“, betonte er. „Wir müssen uns absolut darauf konzentrieren, im Bereich der Luftverteidigung alles zur Verfügung zu stellen, was eben möglich ist“, sagte Wadephul bereits am Montag in der ukrainischen Hauptstadt.

Er werde sich dafür einsetzen, dass der Bundeskanzler, der Verteidigungsminister und er selbst noch einmal auf die europäischen Partner zugehen und erneut dafür werben, der Ukraine möglichst schnell weitere Flugabwehrsysteme zur Verfügung zu stellen. In Kyiv haben sie genau hingehört.

Willkommen am Platz der Republik.

1.

Ob es sich beim Koalitionsausschuss gestern schon um eine Nachtsitzung gehandelt hat, hängt davon ab, wann die Beteiligten üblicherweise zu Bett gehen. Spät wurde es jedenfalls. Damit wackelt ein weiteres Versprechen dieser Koalition. Nach fünfstündigen Beratungen sickerten gegen 22 Uhr die ersten Nachrichten durch und es wurde klar: Bei der Stromsteuer konnte sich die Koalition nicht darauf einigen, sie für alle Verbraucherinnen und Verbraucher zu senken. Das geht aus dem Ergebnispapier hervor, das SZ Dossier vorliegt.

Zentraler Punkt: Ab 2026 sollen Strom- und Gasspeicherumlagen für Verbraucherinnen und Verbraucher wegfallen – finanziert aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Auch die Stromsteuer für produzierende Unternehmen sinkt dauerhaft. Dazu kommt die staatliche Übernahme von Netzentgelten. Damit bekräftigt der Koalitionsausschuss die Beschlüsse des Kabinetts von vergangener Woche. In Summe entspreche das Entlastungen in Höhe von jährlich gut zehn Milliarden Euro, heißt es in dem Papier.

Rechenspiele: Eine Familie mit vier Personen spare dadurch pro Jahr bis zu 100 Euro. Im Papier werden die Maßnahmen explizit als solche bezeichnet, die „als erster Schritt“ vereinbart wurden. Es bleibt also politischer Spielraum für weitere Entlastungen – derzeit aber kein finanzieller. „Der Koalitionsausschuss ist sich darüber einig, dass weitere Entlastungsschritte – insbesondere eine Senkung der Stromsteuer für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die gesamte Wirtschaft – folgen sollen, sobald hierfür finanzielle Spielräume bestehen“, heißt es.

Rentenpaket, Teil 1: Eine „große Rentenreform“, wie sie die Koalitionäre nennen, wird aufgeteilt in zwei Etappen. Zunächst wird die Haltelinie beim Rentenniveau verlängert sowie die Mütterrente III ab dem 1. Januar 2027 eingeführt – ein Jahr früher als zuletzt angenommen. Sollte das aus technischen Gründen nicht gehen, wird sie rückwirkend ausgezahlt. Die Rentenversicherung hatte schriftlich mitgeteilt, dass eine Umsetzung erst Anfang 2028 möglich sei – CSU-Chef Markus Söder hatte eine schnellere Lösung gefordert. Dieser Teil soll noch vor der Sommerpause durchs Kabinett.

Rentenpaket, Teil 2: Der zweite Teil des Rentenpakets – bestehend aus Aktivrente, Frühstartrente und Betriebsrentenstärkungsgesetz – soll im Herbst vom Kabinett beschlossen und mit Ausnahme der Frühstartrente zum 1. Januar 2026 umgesetzt werden.

Bund und Länder: Die Länder signalisieren Zustimmung zum sogenannten „Wachstumsbooster“ aus Steuerentlastungen. Im Gegenzug bekräftigt der Bund laut des Papiers seine Zusagen aus dem Koalitionsvertrag: Hilfe bei kommunalen Altschulden, Entlastung der ostdeutschen Bundesländer und neue Kreditspielräume – bis zu 0,35 Prozent des BIP. Während die Koalitionäre tagten, fehlte Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU): Er verbrachte den Abend bei einem Fest der Sparkasse Schwarzwald-Baar in seinem Wahlkreis. Dafür feierte die neue SPD-Chefin Bärbel Bas ihre Premiere – als einzige Frau in der Runde.

2.

Das Kabinett hat gestern den Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen beschlossen. Das klingt sperrig, ist aber wichtig: Das Gesetz, abgekürzt LuKIFG, regelt nämlich, wie die 100 Milliarden, die aus dem Sondervermögen an die Länder fließen, an diese verteilt werden. Und, wichtiger noch, wofür sie das Geld ausgeben dürfen.

Teufel im Detail: In den Rathäusern und Landratsämtern der Republik verfolgt man dieses Gesetz genau. Denn es legt auch fest, welchen Anteil der Mittel die Länder wiederum für Investitionen in die kommunale Infrastruktur verwenden sollen. Im Referentenentwurf war an dieser Stelle noch von 60 Prozent die Rede. Im Entwurf, der gestern durch das Kabinett ging, fehlt diese Zahl jedoch.

Noch ein Punkt für die Länder: Maximilian Kall, Sprecher von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD), sagte in der Bundespressekonferenz gestern, die Änderung sei Ergebnis der jüngsten Bund-Länder-Verhandlungen. Den Ländern sei es darum gegangen, mehr Flexibilität dabei zu erhalten, wie die Mittel „am besten, am schnellsten, am wirkungsvollsten investiert werden können“. Dementsprechend hätten sie beansprucht, dies gemeinsam mit den Kommunen entscheiden zu können. Der Bund habe das Ländern und Kommunen zugestanden, sagte Kall.

Zweifel in den Kommunen: Hans-Günter Henneke, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, sagte der dpa gestern: Die Länder bekämen dadurch eine Verteilungsmacht, die in der Vergangenheit leider nicht verlässlich zugunsten der kommunalen Ebene ausgeübt worden sei.

Achtung Kontrolle: Im Bundesfinanzministerium verweist man jedoch auf Paragraf 5 des Gesetzes. Dort ist unter anderem festgehalten, dass die Länder dem Bund einmal im Jahr eine Übersicht „über die zweckentsprechende Verwendung der Bundesmittel“ vorlegen müssen. Im Rahmen von Stichproben und in begründeten Einzelfällen kann der Bund zudem weitere Nachweise verlangen. Außerdem berichten die Länder dem Bund zu Beginn des Förderzeitraums „einmalig über die Verfahren zur Durchführung dieses Gesetzes“, heißt es in Paragraf 6. Dabei soll es auch darum gehen, welchen Anteil ein Land für die kommunale Infrastruktur verwendet. Jeweils zum ersten Januar müssen die Länder auch einen Bericht „über die geplanten, die begonnenen und die abgeschlossenen Investitionsmaßnahmen“ abgeben.

3.

Die EU-Kommission will den Treibhausgasausstoß der Union bis 2040 um 90 Prozent gegenüber 1990 senken – und dabei bis zu drei Prozentpunkte des Ziels durch internationale Klimaschutzprojekte erreichen. „Es spielt für Europa keine Rolle, wo wir tatsächlich Emissionen reduzieren“, sagte EU-Klimakommissar Wopke Hoekstra. Die neue Flexibilität sei eine Reaktion auf politische Realitäten. Umweltminister Carsten Schneider (SPD) begrüßte den Kurs ausdrücklich: „Für Deutschland bedeutet der Vorschlag: Es gibt keinen Alleingang beim Klimaschutz, Europa geht gemeinsam in vergleichbarem Tempo voran.“

Verbindlicher Zwischenschritt: Mit dem Gesetzesvorschlag schafft die Kommission einen verbindlichen Zwischenschritt auf dem Weg zur Klimaneutralität 2050, wie Fabian Löhe in unserem Dossier Nachhaltigkeit berichtet. Die EU-Staaten wollen ihre Emissionsminderungen teils außerhalb der Union erbringen, etwa durch Wiederaufforstung in Brasilien. Die Bundesregierung hatte sich im Koalitionsvertrag dafür eingesetzt, diesen Spielraum zu eröffnen. Für Unternehmen – insbesondere in energieintensiven Branchen – bedeutet das neue Ziel einen verschärften Investitionsdruck, aber auch größere Planbarkeit.

Das sind die Details: Bis zu drei Prozentpunkte der 90-Prozent-Minderung dürfen ab 2036 durch Artikel-6-Zertifikate aus dem Ausland erfüllt werden. Grundlage ist das Pariser Klimaabkommen, das einen internationalen CO₂-Handel ermöglicht. Der Anteil bezieht sich auf die Emissionen von 1990 – bezogen auf 2040 entspricht das rund 145 Millionen Tonnen CO₂. Die konkreten Kriterien für die Zulassung solcher Gutschriften sollen 2026 vorgelegt werden. Umstritten ist, ob Projekte wie Waldschutz tatsächlich zu messbaren Einsparungen führen. Die EU-Kommission verspricht „strenge Vorgaben“, ein Monitoring sei zwingend.

Was jetzt folgt: Der Vorschlag muss von Parlament und Ministerrat verhandelt und beschlossen werden. Eine schnelle Einigung gilt als schwierig, doch Brüssel steht unter Zeitdruck: Spätestens bis Mitte September muss die EU ein Klimaziel für 2035 bei den Vereinten Nationen einreichen – abgeleitet aus dem neuen Ziel für 2040. Die Kommission will ihren Vorschlag deshalb „so rasch wie möglich“ auf den Weg bringen.

Es sei eine „historische Aufgabe“, die AfD wieder aus dem Parlament herauszukriegen, sagte SPD-Chef Lars Klingbeil in seiner Rede auf dem Parteitag am Sonntag. Wenig später stimmten die Delegierten dafür, ein AfD-Verbotsverfahren vorzubereiten. Kern des entsprechenden Antrages ist die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die das Material für den Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht zusammentragen soll.

Angesichts des mehr als 1000 Seiten langen Gutachtens des Bundesverfassungsschutzes stellt sich allerdings die Frage, was diese AG sammeln – und wie mit dem Material weiter umgegangen werden soll.

„Die AG soll alle Materialien, die es gibt, zusammenführen“, sagt die SPD-Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge. „Das heißt: die Unterlagen des Bundesverfassungsschutzes und der 16 Landesämter.“ Außerdem gebe es ja noch Material, das unter Verschluss sei. Gesetzesentwürfe der AfD seien auch noch nicht herangezogen worden. Gleiches gelte für Erkenntnisse, die gesellschaftliche Gruppen über die AfD angehäuft haben. „Wenn Herr Dobrindt also sagt, das derzeitige Material reiche nicht für ein Verbotsverfahren, muss man fragen, woher er das wissen will“, sagt Wegge. Schließlich gebe es keine vollständige Sammlung.

Der Zeitplan, den sie für das Verbotsverfahren im Kopf hat, ist straff: Sie strebe eine Entscheidung des Verfassungsgerichtes vor der nächsten Bundestagswahl an, sagt Wegge. Doch dafür drängt die Zeit: Die SPD-Politikerin rechnet damit, dass die AG allein sechs Monate brauche, um die Unterlagen zusammenzuführen – danach dauere es schätzungsweise weitere neun Monate, um den Schriftsatz zu erstellen. Für das Verfahren des Gerichts rechnet Wegge mit zwölf bis 24 Monaten. Viel Zeit bleibt also nicht mehr, 2029 wird wieder gewählt. „Deswegen muss die Union sich jetzt bewegen“, sagt Wegge.

Danach sieht es aber im Moment nicht aus: Bundeskanzler Friedrich Merz sagte im Mai in einem Interview mit der Zeit, er sei bei Verbotsverfahren „sehr skeptisch“. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) gab sich zuletzt äußerst unbeeindruckt vom Parteitagsbeschluss der SPD. Die Entscheidung der Sozialdemokraten sei für ihn „noch kein Auftrag“, sagte er im Gespräch mit Table Briefings. Er verwies stattdessen auf eine Arbeitsgruppe, die Bund und Länder einrichten wollen, die sich aber nicht mit der Vorbereitung eines Verbots beschäftigen soll. Vielmehr soll es dort darum gehen, einen einheitlichen Umgang mit der Partei nach der Hochstufung zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung zu finden. Das betrifft etwa mögliche Auswirkungen auf den öffentlichen Dienst oder den Waffenbesitz.

Offen ist aber, wann die AG anfängt zu arbeiten. Die AfD klagt gerade gegen die Hochstufung durch den Verfassungsschutz. Innenminister Dobrindt sagte nach einer Konferenz mit seinen Länderkollegen Mitte Juni, die Arbeitsgruppe solle erst eingerichtet werden, wenn das Verwaltungsgericht Köln die Hochstufung der AfD bestätigt hat. Einzelne Länder hingegen wollen früher loslegen.

Gleichwohl kommen aus der Union auch andere Töne als die skeptischen von Merz und Dobrindt. NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) zum Beispiel zeigte sich kürzlich offen für ein Verbotsverfahren, „wenn die Voraussetzungen zweifelsfrei vorliegen“.

Gegenwind erhalten die SPD-Unterstützer des Verbotsverfahrens derweil aus den eigenen Reihen und von prominenter Stelle. Der frühere Parteichef Sigmar Gabriel bezeichnete die Verbotspläne seiner Partei als „dumm“. Die SPD solle sich lieber fragen, warum hunderttausende ihrer ehemaligen Wählerinnen und Wähler zur AfD gewechselt seien, schrieb er in einer Mail an die Partei, über die der Tagesspiegel berichtet hat.

Gabriel riet seiner Partei: Statt Ersatzhandlungen wie einem Parteiverbot „wäre es besser, endlich die politischen Themen zu bearbeiten, die die deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer scharenweise von der SPD zur AfD treiben“.

Carmen Wegge hat im Gegenzug aber auch einen Rat an den Ex-Parteichef parat: „Kluge Politik bedeutet, sich mit den Sachthemen auseinanderzusetzen. Offensichtlich hat Herr Gabriel das noch nicht getan. Er ist aber herzlich eingeladen, bei mir vorbeizukommen, dann erkläre ich ihm das.“ Die Vorbereitung eines Verbotsantrages schließe nicht aus, sich damit zu beschäftigen, wie man AfD-Wählerinnen und -Wähler zurückgewinnen könne. Das sei ja auch Teil des Parteitagsbeschlusses.

Darin wird etwa der Parteivorstand beauftragt, innerhalb der SPD „eine dauerhafte Struktur zu schaffen, die die Ursachen des AfD-Zuspruchs sowie deren politische Methoden systematisch analysiert“. Dafür soll ebenfalls eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden.

Ob das nicht ein bisschen spät ist, schließlich gibt es die AfD schon seit mehr als zehn Jahren? Wegge verweist darauf, dass es auch die Arbeitsgruppe schon mehrere Jahre gebe. Der Beschluss diene dazu, ihre Arbeit weiterzuführen.

von Tim Frehler

4.

Misstrauensvotum gegen von der Leyen: Die EU-Kommission von Ursula von der Leyen erwartet in der kommenden Woche eine Misstrauensabstimmung im Europäischen Parlament. Das meldete zunächst die dpa. Vorausgegangen war eine Prüfung, ob ein von einem rechten rumänischen Abgeordneten eingebrachter Misstrauensantrag ausreichend Rückhalt im Parlament findet.

Vorwurf der Intransparenz: Der Antrag wirft der Kommission auf zwei Seiten unter anderem Intransparenz und Missmanagement mit Blick auf die Corona-Politik vor. Da sich mindestens 72 Abgeordnete hinter das Anliegen gestellt haben, muss das Parlament in der kommenden Sitzungswoche darüber debattieren und abstimmen.

Erfolg unwahrscheinlich: Wird der Antrag angenommen, müsste die gesamte Kommission zurücktreten. Das gilt jedoch als äußerst unwahrscheinlich, da dafür sowohl eine Zwei-Drittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen als auch die Zustimmung der Mehrheit der Parlamentsmitglieder erforderlich ist.

5.

Gefahr von oben: Wie SZ, WDR und NDR unter Berufung auf Sicherheitskreise berichten, haben mehrere staatliche Stellen technisch aufgerüstet, um Drohnen technisch zu erfassen und nachzuverfolgen. Insbesondere die Bundeswehr habe neue Produkte zu diesem Zweck beschafft, heißt es weiter. Wie aus einer vertraulichen Mitteilung des Verteidigungsministeriums aus dem vergangenen Jahr hervorgeht, unternimmt das Haus schon länger Anstrengungen, um für die Drohnenabwehr besser gerüstet zu sein.

Gegenmaßnahmen: Ein Sprecher der Bundeswehr teilte den Kolleginnen und Kollegen mit, dass in den vergangenen Monaten „vielfältige Maßnahmen zum Schutz von militärischen Liegenschaften und zur Verbesserung der Drohnendetektion und -abwehr“ eingeleitet wurden. Details zu den neuen technischen Möglichkeiten wurden mit Verweis auf eine Geheimhaltung vor möglichen Angreifern nicht genannt. Doch nicht nur Bundeswehr und BKA haben sich in der Drohnenabwehr verstärkt. Auch die Bundespolizei soll eine neue Ausstattung bekommen haben – man „höre und sehe“ nun mehr. Mehr dazu hier.

6.

Forschungsinitiative für KI: Der Vorsitzende des Forschungsausschusses, Karl Lauterbach (SPD), fordert eine Forschungsinitiative zur Entwicklung eines „kompetitiven, großen, deutschen Sprachmodells“, das für medizinische Anwendungen besonders geeignet ist. „Es ist sehr wichtig, dass wir in der Lage sind, ähnlich gute Systeme selbst zu entwickeln, um nicht in eine komplette Abhängigkeit von amerikanischen Konzernen zu kommen“, sagte Lauterbach meiner Kollegin Miriam Dahlinger vom Dossier Digitalwende. „Da müssen wir wirklich investieren“.

Hintergrund: „Zum jetzigen Zeitpunkt fehlt uns ein gutes Sprachmodell, wie beispielsweise die Franzosen das mit Mistral haben“, sagte Lauterbach. Microsoft hatte Anfang der Woche verkündet, sich auf dem „Weg zur medizinischen Superintelligenz“ zu befinden. Das KI-System, das das Unternehmen entwickelt, sei bei der Diagnose komplexer Krankheitsfälle menschlichen Ärzten überlegen, so heißt es zumindest von Microsoft. Das Modell baut auf großen Sprachmodellen auf. Besonders ist vor allem das schrittweise Vorgehen. So stellt das Modell laut Microsoft Fragen und ordnet Untersuchungen an, um sich der endgültigen Diagnose zu nähern.

Datenschätze heben: Wolle man wirklich unabhängig sein, müssten solche Systeme auf deutschen Patientendatensätzen trainiert werden, sagte Lauterbach. „Da haben wir mit der elektronischen Patientenakte und dem Datensatz, dem wir beim BfArM aufbauen, gute Voraussetzungen.“ Denn künftig sollen die Gesundheitsdaten aus der E-Patientenakte pseudonymisiert an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) weitergeleitet und für Forschungszwecke genutzt werden können. Es sei denn, man widerspricht.

Ich finde ehrlicherweise die Formulierung mit dem Zirkuszelt sehr unglücklich, gerade in der jetzigen aufgeheizten Diskussionszeit mit zunehmender Hassgewalt.

Lisa Knack, queerpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, kritisiert im Gespräch mit der dpa die Wortwahl von Bundeskanzler Friedrich Merz

In Köln sollen Spielplätze ab sofort anders heißen, wenn es nach der Verwaltung geht. Wie der Kölner Stadtanzeiger zuerst berichtete, will die Verwaltung den Begriff durch die neue Bezeichnung „Spiel- und Aktionsfläche“ ersetzen. Der alte Begriff könne demnach als zu stark eingrenzend verstanden werden. Knapp ein Jahr hat die Jugendverwaltung an der Entwicklung eines neuen Informationsschilds gearbeitet – aus Sicht der Verwaltung soll nun ein „Schild für alle“ entstanden sein.

Man habe bewusst eine Darstellungsform gewählt, die „keine beziehungsweise kaum Rückschlüsse auf das Alter der Personen, aber vor allem auch auf kulturellen Hintergrund und Nationalität oder eventuelle Beeinträchtigungen“ zulasse. Mit der neuen Bezeichnung signalisiere man darüber hinaus, dass die Anlagen „verschiedenen Alters- und Zielgruppen“ zur Verfügung stehen. Insbesondere müsse dem „erweiterten Inklusionsgedanken, der die Diversität der Nutzer*innen im Rahmen ihres Alters, ihrer kulturellen Hintergründe und möglicher Behinderungen berücksichtigt“, Rechnung getragen werden.

Am Abend äußerte sich dann Kölns parteilose Oberbürgermeisterin Henriette Reker. „Ich persönlich finde die Bezeichnung ‚Spielplatz‘ klar und verständlich und habe angesichts der Herausforderungen, vor denen Köln steht, kein Verständnis dafür, dass sich die Verwaltung mit der Neugestaltung von Spielplatzschildern beschäftigt“, teilte sie mit. Eine solche Umbenennung sei aber keine Sache der Verwaltung und sollte daher vom Rat entschieden werden, sagte Reker. Eine Mehrheit gilt nach der aktuellen Debatte als so gut wie ausgeschlossen.

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