Nach stundenlangen, nach Teilnehmerangaben hitzigen Diskussionen hat die geplante Änderung des Grundgesetzes am Abend den Haushaltsausschuss passiert. Die Abgeordneten sprachen am Ende der Sitzung mehrheitlich eine Beschlussempfehlung aus – der Gesetzentwurf in geänderter Fassung soll morgen im Plenum verabschiedet werden. Um die notwendigen Beratungsfristen der Abgeordneten einzuhalten, musste der Ausschuss am Wochenende außerordentlich tagen.
Was beschlossen wurde: Nach der Einigung mit den Grünen vom Freitag haben CDU, CSU und SPD einen Änderungsantrag zu ihrem Gesetzentwurf vorgelegt, der nun die Beratungsgrundlage war. Neben der Reform der Schuldenregel soll im Grundgesetz die Einrichtung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro „für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045“ ermöglicht werden. Die Aufnahme der Zusätzlichkeit war eine der Bedingungen der Grünen für ihre Zustimmung, ebenso wie 100 Milliarden Euro für den Klima- und Transformationsfonds.
Was noch ansteht: Da es sich bei der geplanten Änderung des Grundgesetzes um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, ist die am Freitag anstehende Abstimmung im Bundesrat essenziell für das endgültige Gelingen des schwarz-roten Finanzprojektes. Doch der Juniorpartner der CSU in Bayern, die Freien Wähler, wollen bislang nicht zustimmen. Ohne die sechs Stimmen der Bayern im Bundesrat wird es jedoch eng für die Reform. Die bayerische SPD hat unterdessen der CSU angeboten, in die Staatsregierung einzutreten. Damit wäre „ein klares Ja Bayerns im Bundesrat garantiert“, sagte Bayerns Landtags-Vizepräsident Markus Rinderspacher (SPD) dem Tagesspiegel.
Derweil im Konrad-Adenauer-Haus: Während die Haushaltspolitiker des alten Bundestages ihren Dienst taten, arbeiteten die 256 Mitglieder der 16 Arbeitsgruppen weiter an einem Koalitionsvertrag für Union und SPD. Gestern Abend sollten die ersten Entwürfe an die übergeordneten Gruppen gehen, bis zum 24. März soll der Koalitionsvertrag vorläufig stehen – einen Tag, bevor sich der neue Bundestag konstituiert.