Um 12 Uhr geht es los. Dann kommen die Abgeordneten des alten, derzeitigen, 20. Deutschen Bundestages zu einer Sondersitzung zusammen. Vorgesehen ist zunächst eine 20-minütige Aussprache zur Geschäftsordnung, danach geht es um den ersten und einzigen Tagesordnungspunkt: die Änderung des Grundgesetzes. Drei Vorschläge dazu gibt es.
Drei Stunden Debatte, drei Entwürfe: Union und SPD wollen in einem einzelnen Gesetz die Grundgesetzartikel 109 und 115 ändern sowie Artikel 143h neu fassen. Heißt: den Ländern mehr Spielraum bei der Verschuldung geben, Verteidigungsausgaben, die ein Prozent der Wirtschaftsleistung übersteigen, von der Schuldenbremse ausnehmen und ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro einrichten. Der Entwurf der Grünen sieht dagegen vor, den Sicherheitsbegriff weiter zu fassen und mehr als nur die Ausgaben für Verteidigung im Einzelplan 14 von der Schuldenbremse auszunehmen. Außerdem soll der Grenzwert für diese Ausnahmen erst bei 1,5 Prozent des BIP liegen. Die FDP schlägt vor, das Sondervermögen für die Bundeswehr um weitere 200 Milliarden aufzustocken.
Wie geht es weiter? Wenige Minuten nach der Plenarsitzung geht es im zuständigen Haushaltsausschuss weiter. Der gibt am Ende eine Beschlussempfehlung für die zweite und dritte Lesung im Parlament ab. Laut Plan sollen dort heute um 16.30 Uhr zunächst die Sachverständigen angehört werden. Die SPD etwa hat die Ökonomin Philippa Sigl-Glöckner benannt, die für die Partei in München erfolglos für ein Bundestagsmandat kandidierte und dem bisherigen Establishment verbunden ist. Die FDP hat die Wirtschaftswissenschaftler Lars Feld und Veronika Grimm benannt. Die warnen in einem Gastbeitrag in der Zeit bereits vor einem Aufweichen der Schuldenbremse: Es könnte also kontrovers zugehen. Die AfD schickt mit Ulrich Vosgerau einen Juristen, der beim Treffen von Rechtsextremisten in Potsdam dabei war.
Und dann? Am Freitag tagt der Haushaltsausschuss erneut, bevor es am kommenden Dienstag zur zweiten und dritten Lesung kommen soll. Spätestens bis dahin müsste die erforderliche Zweidrittelmehrheit also stehen.