Es war auch die Frage des Geldes, an der die Ampelkoalition gescheitert ist. An den Rahmenbedingungen hat sich seither allerdings nichts geändert: Die Bundeswehr aus- und aufrüsten, die Wirtschaft ankurbeln, Bürgerinnen und Bürger entlasten, all das wird enorm viel Geld kosten. Was sich allerdings geändert hat, sind die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag. Vorbei an der Schuldenbremse geht es in Zukunft nur, wenn man Linke oder AfD zum Mitmachen überredet. Kein einfaches Szenario.
Die Alternative: Wieso es also nicht mit den alten Mehrheiten angehen? Es sei bekannt, dass die Bundeswehr in den kommenden Jahren sehr viel mehr Geld brauche, sagte Merz gestern. „Wie wir das organisieren, darüber müssen wir sprechen“, sagte Merz. Innerhalb seiner Partei seien die Gedankenspiele dazu noch nicht abgeschlossen. Er wolle nun mit den Fraktionen im alten Bundestag sprechen: „Ich möchte zunächst auch die Einschätzungen der Sozialdemokraten, der Grünen und der FDP dazu hören, bevor wir zu Entscheidungen kommen“, sagte Merz. Er betonte, es gebe bis Ende März noch den alten Bundestag. Die Tür für eine zügige Reform der Schuldenbremse scheint zumindest einen Spalt weit auf zu sein.
Geht noch was bei der Schuldenbremse? Die Grünen jedenfalls hatten ihrerseits gestern Vormittag schon einmal an dieser Tür gerüttelt: Es gebe noch die Möglichkeit, mit dem bestehenden Bundestag eine Reform der Schuldenbremse „jetzt zu beschließen“, sagte Robert Habeck gestern. Das gelte nicht nur für Verteidigung, sondern auch für das, was Deutschland jetzt brauche, um mit Blick auf die USA resilienter zu werden „oder die Wirtschaft in Gang zu kriegen“, sagte Habeck.
Was Fachleute sagen: Auf der Plattform X schrieb der Ökonom Jens Südekum gestern, er unterstütze zwar eine schnelle Reform der Schuldenbremse, äußerte aber politisch und juristische Bedenken hinsichtlich eines solchen Vorgehens. Auch der Präsident des Ifo-Institutes, Clemens Fuest, schrieb, er halte es für „politisch fragwürdig“, eine Reform der Schuldenbremse „noch im alten Parlament zu beschließen“. Verfassungsrechtler wie der Heidelberger Professor Hanno Kube und Alexander Thiele von der BSP Business & Law School in Berlin sehen aus verfassungsrechtlicher Perspektive kein grundsätzliches Problem, der alte Bundestag sei voll handlungsfähig, schrieb Thiele. Politisch sei es aber keine einfache Sache.