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Briefing

Digitalwende,

Digitale Souveränität: Gipfeltreffen in Wien

Guten Morgen. Was passiert, wenn Mark Zuckerberg Mark Zuckerberg verklagt? Klingt nach einem schlechten Witz, ist aber die Realität vor einem Gericht in Indiana. Dort zieht ein Insolvenzrechtsanwalt gegen den Meta-Konzern zu Felde. Nicht etwa, weil er es mit dem Tech-Milliardär aufnehmen will, sondern weil er denselben Namen trägt.

Seit Jahren werden seine Facebook-Profile gesperrt: immer wieder mit der Begründung, er gebe sich als Promi aus. Dabei heißt der Mann tatsächlich Mark Steven Zuckerberg und praktiziert seit fast vier Jahrzehnten – also lange bevor Mark Elliot Zuckerberg das erste Mal an einer Tastatur saß.

Die Algorithmen der Plattform ließen sich davon nicht beeindrucken: fünf Sperren in acht Jahren, Tausende Dollar für Werbung, die nach den Sperren entfernt worden sei. Dabei ist es eigentlich recht simpel: „Ich bin Mark Steven, er ist Mark Elliot“, sagte der Anwalt, der jetzt Schadensersatz fordert, dem Sender WTHR.

Meta hat das Konto inzwischen wieder freigeschaltet, spricht von einem „Fehler“ und bedankt sich artig für die Geduld. Der Kläger sieht das anders: Geduld zahlt schließlich keine Rechnungen.

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