Schnelldurchlauf:
Kritik an EU-Plänen zur Reform der TK-Regulierung +++ Auswertung von Versichertendaten: BfDI sieht bisher keinen Missbrauch +++ Geteilte Ansicht: Zu viel Silicon Valley, zu wenig Europa: Was der GPAI-Kodex kann – und was nicht +++ BfDI startet öffentliche Konsultation zu Datenschutz in KI-Modellen +++ BMFTR legte Shortlist für Zukunftsprojekte vor
Guten Morgen. The Velvet Sundown veröffentlicht am Montag ihr bereits drittes Album innerhalb weniger Wochen. Ihr Folksong „Dust on the Wind“ hat mittlerweile mehr als 1,2 Millionen Hörerinnen und Hörer auf Spotify erreicht.
60er-Jahre-Flair, melancholischer Text, eine Stimme wie Neil Young – und am Ende steht: niemand. Die Band macht derzeit internationale Schlagzeilen, weil Künstliche Intelligenz ihr Schöpfer ist – von den Bandfotos bis zur Musik.
Velvet Sundown sei ein „synthetisches Musikprojekt“, von „menschlicher Kreativität geleitet“ und mit KI umgesetzt, schrieben die bisher unbekannten Initiatoren vor wenigen Tagen in die Spotify-Bio.
„Das ist kein Trick – es ist ein Spiegel“, heißt es. „Eine fortlaufende künstlerische Provokation, die die Grenzen von Urheberschaft, Identität und der Zukunft der Musik selbst im Zeitalter der KI hinterfragt.“
Tatsächlich stellen sich viele Fragen. Künftig könnten immer mehr KI-Bands „berühmt“ werden und in unseren Playlists landen. Wie ändert das die Vergütungslogiken auf Plattformen wie Spotify? Wer hat überhaupt Anspruch auf Geld? Müsste KI-Musik nicht klar gekennzeichnet werden?
Einstweilen unterhält der Erfolg noch viele User. „Loved this song since I was 8 bit old“, schreibt einer auf Youtube. „This brings back so many Random Access Memories“, ein anderer.
Weiterlesen?
Starten Sie ein Probeabo, um die vollständigen Inhalte des Dossiers Digitalwende zu lesen.
Jetzt zwei Wochen kostenlos testenHaben Sie bereits einen Account? Dann loggen Sie sich ein.
Ihr persönlicher Kontakt

Neelam Cartmell
+49 160 925 27178
Nico Kreuzpointner
+49 151 20 64 94 90Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an service@sz-dossier.de.