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Digitalwende-Briefing

Daten für die Energiewende

Lesedauer: 14 Min.

Guten Morgen! Einen Rechtsanspruch auf digitale Verwaltung für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen gibt es in Deutschland nicht. Das Onlinezugangsgesetz 2.0 wurde ja kürzlich– zumindest vorerst – abgeblasen. Dort wäre aber ohnehin nur ein Rechtsanspruch auf Services des Bundes verankert gewesen. Unternehmern im Hochsauerlandkreis ist die Debatte vielleicht ohnehin fremd. Einer von ihnen, Joachim Drees, verklagt die Verwaltung nun aber auf Schadensersatz, wie die Westfalenpost berichtet.

Der Sachverhalt: Der Unternehmer will, dass der Landkreis ihm die Kosten für einen Mietwagen erstattet. Der Grund: Der Cyberangriff auf die Südwestfalen-IT, der vergangenen Oktober bemerkt wurde. Der Zweckverband kümmert sich um rund 70 Kommunen und Kreise – auch den Hochsauerlandkreis. Weil infolge des Angriffs ein Firmenwagen für einen Außendienstmitarbeiter nicht zugelassen werden konnte, will Drees nun, dass seine Mietwagenrechnung von 1570,80 Euro (nebst Zinsen) von der Verwaltung beglichen wird. Aussicht auf Erfolg: gering. Es geht ihm rein ums Prinzip.

„Mir geht es um Aufarbeitung – sowohl die Aufarbeitung von Haftungsansprüchen als auch um die politische Aufarbeitung der Ursachen und Folgen der Hackerattacke“, sagte er. Er möchte nicht, dass die Sache im Sande verläuft. „Die Fahrlässigkeit von Behörden bei IT-Themen muss aufhören.“

Den Ärger von Drees bekam übrigens auch die komplett unbeteiligte FDP zu spüren. Weil die Liberalen dort mit dem Slogan „Wir übernehmen Verantwortung!“ werben, rief der Wut-Unternehmer den Schatzmeister der FDP-Hochsauerland an. „Ich habe ihm gesagt: Sie können Verantwortung, also Rechnung übernehmen.“ Überraschung: Auch der wollte nicht zahlen.

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