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Digitalwende-Briefing

Das Metaverse der Industrie

Lesedauer: 16 Min.

Guten Morgen! Eine Begabung, die uns die Künstliche Intelligenz nicht streitig machen kann, ist unsere Sinneswahrnehmung. Sollte man zumindest meinen. Denn Forschende von der Katholischen Universität Löwen (Belgien) wollen mit KI jetzt Bier leckerer machen. Es sei komplex vorherzusagen, welche neuen Aromen Verbrauchende mögen, erklärten die Forschenden in einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur. Weil es aber vergleichsweise kostenintensiv sei, Bier von geschultem Personal verkosten zu lassen, soll die KI jetzt die Geschmacksberatung übernehmen.

Die Furcht, dass die KI den Job übernimmt, kennt offenbar selbst die mehrfache Grammy-Gewinnerin Sheryl Crow. In ihrem neuen Song „Evolution“ beschreibt die Musikerin, wie sie ein Lied im Radio hört, das sich stimmlich und textlich auffallend nach ihr anhört. Produziert hat es aber eine Künstliche Intelligenz. Crow singt an die KI gerichtet: „Egal, wie sehr du mich übertrumpfst. Es gibt eine Sache, die du niemals können wirst: fühlen.“

Im US-Bundesstaat Tennessee will man die Stimme trotzdem lieber vorsorglich vor dem Zugriff durch KI schützen, wie mein SZ-Kollege Andrian Kreye berichtet. Dort etabliert ein Gesetz eine Art Urheberrecht auf die Einzigartigkeit der eigenen Stimme, des Gesichts und des Körpers. In der Abkürzung heißt der Rechtsakt passend „Elvis“-Act. Die Musik und der Hüftschwung des King of Rock 'n' Roll wurden aber schon lange vor dem Siegeszug der KI kopiert.

Was allerdings mit dem Berufsstand der Elvis-Imitierenden von Bochum bis Las Vegas geschehe, schreibt Andrian Kreye, bleibe erst einmal ungeklärt.

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