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Digitalwende-Briefing

Gesucht: Kommunalverwaltung der Zukunft

Lesedauer: 15 Min.

Guten Morgen! Wer ist der Urheber? Diese Frage wird sich in diesem Jahr noch öfter stellen. Mit der „New York Times“ klagte zum Jahreswechsel das erste große Medienhaus OpenAI, die Firma hinter ChatGPT. Der Vorwurf: Das Wissen der KI sei unter anderem aus Millionen von Artikeln der Zeitung generiert worden. Im Musikbereich ist ähnlicher Streit vorprogrammiert. Bereits im vergangenen Jahr ließ das Plattenlabel Universal ein Video der Künstler Drake und The Weeknd auf der Plattform Youtube sperren. Der Grund: Der Song war zwar ein Hit, aber leider zu schön, um wahr zu sein. Eine KI hat ihn komponiert.

An vorderster Front experimentiert derzeit die Google-Tochter Deepmind, mit der anderen Google-Tochter Youtube. Unsere Kollegen vom Spiegel haben sich – mit mäßigem Erfolg – an den Tools probiert. Fazit des Youtube-Musikchefs Lyor Cohen: Genauso wie Fotografen nicht durch generative KI ersetzen werden, sondern selbst die besten Prompts schreiben, „werden Musiker bessere und kreativere Prompts schreiben können als Nichtmusiker“.

Stile oder Stimmen sind aktuell nicht urheberrechtlich geschützt, genauso kann im umgekehrten Fall ein KI-Werk nicht bei der Gema angemeldet werden, auch wenn es ein Hit werden würde. Klarer ist es, wenn KI nur als Werkzeug dient: Wie beim Beatles-Hit „Now and then“ aus dem vergangenen Jahr, da hat ein KI-Tool John Lennons Stimme aus einem alten Band isolieren können, sodass er mit Paul McCartney ins Duett einsteigen konnte. Auf den ersten, großen KI-Hit in den offiziellen Charts müssen wir also noch warten.

Zumal: „Ich denke, wir dürfen nicht den Fehler machen anzunehmen, dass die Kunst nur auf der Ebene der Daten passiert“, sagte KI-Forscher Ali Nikrang. „Wenn man beispielsweise nicht die Stimme von Drake, sondern eine sehr ähnliche Stimme von jemandem anderen geklont hätte – wäre der Song dann auch so oft geklickt worden?“

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