SPD und Innenministerin Nancy Faeser geben ihre Blockade auf: Mit dem „Quick-Freeze“-Verfahren will die Ampel ein neues Verfahren zur Speicherung von Verkehrsdaten einführen. Im Kern können Ermittlungsbehörden bei dem Verdacht, dass jemand im Zusammenhang mit einer „erheblichen“ Straftat stehen könnte, Telekommunikationsanbieter verpflichten, Verkehrsdaten zu speichern.
Was Faeser aufgibt: Nebenbei kommt auch die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2028, die politisch mit „Quick Freeze“ verwoben worden war. Die SPD tauscht ihr früheres Beharren auf eine anlasslose Speicherung von IP-Adressen – als Mittel im Kampf gegen Terroristen und Kinderschänder – gegen ein sozialpolitisches Anliegen ein.
Darum geht es: Wie es aus dem Justizministerium heißt, soll das Verfahren in zwei Stufen ablaufen, für beide ist jeweils ein Richtervorbehalt notwendig. Zunächst können die Behörden Verkehrsdaten mit einer „Sicherungsanordnung“ schnell „einfrieren“ lassen. Sie bleiben einen Monat gespeichert, verlängert drei. In einer zweiten Stufe können sie die Daten dann mit einem konkreten Verdacht „auftauen“ und auswerten. Also IP-Adressen, angerufene Telefonnummern oder die über Funkzellen vermittelten Standortdaten, nicht die Inhalte selbst.
Faeser wollte, Länder wollen mehr: Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte – mit Rückhalt auch der Länder – mehrfach eine deutlich weitergehende Lösung vorgeschlagen, zuletzt im Rahmen des Sicherheitspakets. Die Behörden selbst kritisieren, dass nur eingefroren werden könne, was noch da sei. Verkehrsdaten werden von den Anbietern nur wenige Tage gespeichert, weshalb eine Sicherungsanordnung zu spät komme. Der BMJ-Entwurf befindet sich seit gestern in der Ressortabstimmung.