Der Bundestag hat gestern die Mitglieder des Beirats des Digital Services Coordinator (DSC) bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) gewählt, wie es durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) vorgesehen ist, das den Digital Services Act (DSA) in Deutschland umsetzt. Laut DDG soll der Beirat aus 16 Mitgliedern bestehen, vier Mitglieder aus der Wissenschaft, acht Mitglieder aus der Zivilgesellschaft, davon mindestens eine Vertretung von Verbraucherverbänden, und vier Mitglieder aus Wirtschaftsverbänden.
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