Zivilgerichtliche Verfahren sollen einfacher online stattfinden können. Das sieht ein Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium (BMJ) vor, den das Ressort gestern veröffentlichte. Bürgerinnen und Bürger sollen demnach ihre Ansprüche bei niedrigen Streitwerten auch digital geltend machen können. Das Ganze gilt nicht bundesweit, sondern erstmal nur für einzelne Pilotgerichte. Der Entwurf ermöglicht Angaben des Ressorts zufolge das erste Reallabor für die Digitalisierung der Justiz in Deutschland. Mein Kollege Matthias Punz gibt einen Überblick.
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