Innerhalb der Ampelkoalition droht neuer Streit, denn der Kompromiss zum Quick-Freeze-Verfahren droht nach wenigen Tagen aufgekündigt zu werden. Justizminister Marco Buschmann (FDP) wollte sich auf die Provokation von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) nicht einlassen, die in der SZ trotz des Kompromisses eine Speicherung von IP-Adressen forderte. Es sei alles gesagt, hieß es aus seinem Ministerium.
Allerdings: Der Streit wird sich nicht ewig vertagen lassen. Der Gesetzesentwurf zu Quick-Freeze muss noch durchs Parlament, bislang hat sich die Bundesregierung erst im Kabinett darauf geeinigt. Verdealt wurde das Gesetz mit Änderungen im Mietrecht, die der SPD wichtig sind. Die Frage ist, ob Faeser sich innerhalb der Sozialdemokraten mit ihrer Vorratsdatenspeicherung durchsetzen kann: Mieten sind den meisten Sozis vielleicht wichtiger.
Zur Erinnerung: Das Quick-Freeze-Verfahren ist der Kompromiss, den FDP und SPD letzte Woche geschlossen haben, schreibt Gabriel Rinaldi. Bei schwerwiegenden Verbrechen können Ermittlungsbehörden Telekommunikationsdaten einzelner Personen für eine bestimmte Zeit einfrieren. Diese dürfen nur dann aufgetaut werden, falls sich der Verdacht erhärtet und ein Richter zustimmt. Damit schien die von Faeser geforderte Vorratsdatenspeicherung vom Tisch. Doch: „Um Täter identifizieren zu können, bleibt die Speicherung von IP-Adressen essenziell“, sagte Faeser.
Der Hintergrund: Viele IP-Adressen sind bei Beginn der Ermittlungen schlicht nicht mehr vorhanden. Dann kann auch nichts eingefroren werden. BKA-Präsident Holger Münch sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, 2022 habe die Behörde aus diesem Grund rund ein Viertel von 90.000 strafrechtlich relevanten Fällen im Zusammenhang mit der Verbreitung von Kinderpornografie nicht weiterverfolgt.