Als Hillary Clinton 2016 gegen Donald Trump verlor, ging dem eine Hack-and-Leak-Kampagne voraus: E-Mail-Konten wurden gehackt und tausende Mails veröffentlicht, die Clinton sehr schadeten. Der deutsche Verfassungsschutz macht den russischen Staat für diesen Angriff verantwortlich und warnt, das könne in diesem Wahljahr auch Deutschland passieren.
Russische Hacker: Vor wenigen Wochen haben das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine Warnung an Wahlleitungen geschickt. Das Dokument mit dem Titel „Gefahr von möglichen Hack-and-Leak-Operationen im Wahljahr 2024“ liegt uns vor. Meine Kollegin Selina Bettendorf berichtete im Dossier Digitalwende (hier testen.)
BfV und BSI schreiben: „Hack-and-Leak-Operationen stellen eine ernsthafte Gefahr für demokratische Wahlen dar.“ Sie warnen vor staatlich gesteuerten Kampagnen und speziell einer Gruppe, die dem russischen Militärgeheimdienst GRU zugeordnet wird. Die Gruppe mit dem Namen „APT28“ gehört laut BSI und BfV „zu den höchstentwickelten und gefährlichsten Gruppierungen weltweit“. Sie waren es auch, die 2015 den Bundestag angegriffen haben sollen, 2016 die US-Präsidentschaftswahl und 2017 die Präsidentschaftswahlen in Frankreich.
Putin lässt phishen gehen: Im Wahljahr 2024 seien DDoS-Angriffe, Cyber-Spionage, Webseiten-Defacements und Desinformationskampagnen nicht auszuschließen, warnen die deutschen Behörden. Und: „Selbst, wenn diese beschriebenen Angriffe ausbleiben sollten, sind vorbereitende Handlungen zu erwarten, darunter Versuche, Zugriff auf Social-Media- und E-Mail-Konten zu erlangen.“
Schützen könne man sich vor allem mit IT-Sicherheitsschulungen. Politikerinnen und Politiker sollten ihre Kommunikationskanäle absichern, und ein Pressestatement für den Fall, dass sie Opfer einer Hack-and-Leak-Kampagne werden, besser schon in der Schublade haben. Abgeordnete, die befürchten, angegriffen zu werden, können sich an den Verfassungsschutz wenden.
Nota bene: Appeasement ist nicht unter den Ratschlägen der Verfassungsschützer.