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Krankenkassen: Schlechtes Attest für Apps auf Rezept

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) helfen den Patientinnen und Patienten nach Einschätzung der Krankenkassen oft nicht. „Die Bilanz zu den DiGA ist von Ernüchterung geprägt“, sagte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorständin des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), gestern der dpa.

Geringer Nutzen? „Auch im dritten Jahr nach ihrer Einführung lösen die Gesundheits-Apps nicht ihr Versprechen ein, die gesundheitliche Versorgung grundlegend zu verbessern“, sagte Stoff-Ahnis. Es gebe zu viele Anwendungen, die trotz ihrer Aufnahme in den Leistungskatalog der Kassen keinen Nutzen für Patientinnen und Patienten nachweisen konnten.

DiGA oft nutzlos: Erst vergangene Woche hatte der Spitzenverband digitale Gesundheitsversorgung die Apps auf Rezept, im Rahmen eines Reports als „eine zukunftsträchtige Form der Versorgung“ bezeichnet, die künftig immer mehr Patientinnen und Patienten helfen könne (SZ Dossier berichtete). Der GKV widerspricht nun: Demnach konnte in den drei Jahren seit Einführung der DiGA aber nur jede fünfte digitale Anwendung einen Nutzen nachweisen.

Was sind „Apps auf Rezept“: Momentan listet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 58 DiGA. Damit sind digitale Anwendungen gemeint, die die Erkennung, Überwachung oder Behandlung von Erkrankungen wie beispielsweise Migräne, Tinnitus, Rückenschmerzen oder Schlafstörungen unterstützen sollen. Bisher haben Bürgerinnen und Bürger laut des Reports rund 370.000 Freischaltcodes eingelöst, mit denen denen die Apps aktiviert werden können.

Kein billiges Vergnügen: Laut dpa haben die gesetzliche Krankenversicherung für DiGA bereits 113 Millionen Euro bezahlt. Im ersten Jahr nach Aufnahme in den GKV-Leistungskatalog konnten die Unternehmen hinter den Apps demnach beliebig hohe Preise für die DiGA festlegen. Diese müssten von der gesetzlichen Krankenversicherung für diesen Zeitraum erstattet werden, unabhängig davon, ob ein Nutzen nachgewiesen wurde oder nicht. Die Startpreise lagen laut GKV im ersten Untersuchungsjahr bei durchschnittlich 407 Euro, im dritten Jahr waren es im Schnitt bereits 593 Euro.

Bald noch mehr: Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens sollen DiGA noch weiter ausgeweitet werden, etwa indem sie auch für Telemonitoring eingesetzt werden können.


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