Bayern will die Persönlichkeitsrechte von Frauen und Mädchen, die durch sogenannte Deepfakes bedroht werden, besser schützen. Das sagte der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) meinem Kollegen Matthias Punz vom Dossier Digitalwende (hier können Sie das Dossier Digitalwende testen). „Das geltende Recht ist hier unklar und unübersichtlich“, sagte Eisenreich. Für die Untätigkeit der Bundesregierung habe er „kein Verständnis“.
Das Bundeskabinett will heute eine Stellungnahme beschließen, in der steht, dass die Regierung den gesetzgeberischen Bedarf zwar laufend prüfe, aber keinen Bedarf für Reformen sehe. Es gebe bereits genug Möglichkeiten, gegen die Verbreitung missbräuchlicher Deepfakes vorzugehen. Das Bundesjustizministerium ist federführend.
KI verschärft die Lage: „Es wird immer leichter, vor allem Frauen und Mädchen mit Deepfake-Technologie in pornografische Fotos oder Videos einzubauen“, sagte Eisenreich. Das Strafrecht müsse daher angepasst werden. Der Bundesrat hat auf Initiative Bayerns daher einen neuen Paragrafen 201b („Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch digitale Fälschung“) im Strafgesetzbuch vorgeschlagen. „Generative künstliche Intelligenz entwickelt sich rasant“, so Eisenreich. „Leider sind Straftäter mit die Ersten, die neue technische Möglichkeiten nutzen.“
Kritik auch aus der Zivilgesellschaft: Bei nicht-einvernehmlicher Deepfake-Pornographie handele es sich laut Franzi Benning, Leitende Juristin der Organisation Hate Aid, um einen schwerwiegenden Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung. „Wir brauchen deshalb eine Debatte darüber, ob wir nicht nur die Verbreitung dieser Form des sexuellen Missbrauchs strafrechtlich erfassen wollen, sondern bereits die Herstellung“, sagte sie.